Für Anbieter / Verträge und Datenschutz
Eigene Kurs-AGB verstehen und erstellen
Wofür eigene Kurs-AGB gedacht sind, welche Regeln du prüfen solltest und wie du sie passend zu deinen Kursen, Karten und Abos hinterlegst.
Entwicklungsvorschau: lokal vorbereiteter Hilfeartikel, noch nicht veröffentlicht. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung.
Für Anbieter in Deutschland. Halte deine betrieblichen Abläufe und aktuellen Vertragsunterlagen bereit.
Was sind Kurs-AGB?
Kurs-AGB sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für deine Kursangebote. Sie legen allgemeine Vertragsregeln für deine Leistungen gegenüber deinen Kundinnen und Kunden fest, etwa zur Teilnahme, zum Umgang mit Absagen oder zu Stempelkarten und Abos. Sie informieren nicht darüber, wie du personenbezogene Daten verarbeitest; dafür gibt es die Datenschutzerklärung.
In courseplanner sind eigene Kurs-AGB optional. Wenn du keine hinterlegst, entfällt damit nicht die Pflicht, dein Angebot, Preise und gegebenenfalls Widerrufs- und weitere Verbraucherinformationen korrekt darzustellen. Gesetzliche Regeln und wirksam vereinbarte konkrete Leistungsbedingungen gelten auch ohne ein zusätzliches AGB-Dokument.
Dieser Leitfaden richtet sich an Anbieter in Deutschland, insbesondere bei Angeboten an Verbraucher. Er hilft dir bei der Vorbereitung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder geprüfte Vertragsvorlage. Bei Unternehmenskunden, internationalen Angeboten oder besonderen Unterrichtsformen kann die Einordnung anders ausfallen.
Warum eigene Bedingungen neben denen von courseplanner?
courseplanner stellt die Plattform bereit. Dein Unternehmen erbringt die vereinbarte Kursleistung und ist dabei grundsätzlich der Vertragspartner für den Kurs. Die Plattformbedingungen können deine konkreten Leistungen, Materialien, Teilnahmevoraussetzungen oder individuell ausgestalteten Angebote nicht vollständig beschreiben.
Die Anbieterbedingungen regeln dein Verhältnis zu courseplanner. Deine Kurs-AGB regeln allgemeine Bedingungen zwischen dir und deinen Kunden. Sie ergänzen das konkrete Angebot und die anwendbaren Plattformbedingungen; sie sind keine Möglichkeit, zwingende Rechte oder Plattformvorgaben auszuschalten.
Beschreibe je Angebot, welche Leistungen und Zusatzkosten dazugehören, etwa für Materialien. Bei Abos sind auch Abrechnung und Beendigung wichtig. Die Angaben müssen zum jeweiligen Angebot passen und die allgemeinen Kurs-AGB sinnvoll ergänzen.
| Information | Wo sie hingehört |
|---|---|
| Termin, Ort, Leistung und konkreter Preis | In das konkrete Kurs- beziehungsweise Buchungsangebot. |
| Allgemeine Regeln für deine Leistungen | In passende eigene Kurs-AGB, soweit du sie verwenden möchtest. |
| Stornoregeln und Erstattung | In die dafür vorgesehenen Einstellungen und passende Vertragsinformationen; widerspruchsfrei zueinander. |
| Widerruf und Abo-Kündigung | In die jeweils erforderlichen Informationen und Abläufe; nicht nur in eine allgemeine Klausel. |
| Verarbeitung personenbezogener Daten | In deine Datenschutzerklärung. |
| Dein Verhältnis zur Plattform | In die Anbietervereinbarungen mit courseplanner. |
Welche Themen solltest du regeln oder prüfen?
Es gibt keinen universellen Pflichtkatalog für jeden Kurs-AGB-Text. Die folgenden Themen sind eine Vorbereitungsliste für deinen Betrieb. Nicht jeder Punkt gehört zwingend in die AGB; konkrete Leistungs- und Pflichtinformationen müssen oft zusätzlich unmittelbar beim Angebot stehen.
| Thema | Fragen für deinen Entwurf |
|---|---|
| Vertragspartner und Geltungsbereich | Wer erbringt die Leistung? Für welche Kurse, Karten und Abos gelten die Bedingungen? Gelten unterschiedliche Abschnitte für unterschiedliche Angebote? |
| Vertragsschluss | Wann entsteht eine verbindliche Buchung oder Bestellung? Beschreibe den tatsächlichen Ablauf und erfinde keine zusätzliche Annahmehandlung, die das System nicht vorsieht. |
| Leistungsumfang | Welche Leistungen sind enthalten, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Materialien müssen mitgebracht werden? |
| Preise und Zahlung | Welche Gesamtpreise und Zahlungsbedingungen gelten? Welche Leistungen kosten zusätzlich? Verstecke keine Kosten nur in den AGB. |
| Teilnahme und Organisation | Anmeldung, Pünktlichkeit, Begleitpersonen, Minderjährige und sachlich erforderliche Verhaltensregeln. Unterscheide rechtliche Voraussetzungen von automatisch geprüften Produkteinstellungen. |
| Absage durch Teilnehmende | Welche vereinbarten Stornomöglichkeiten gibt es und wie passen sie zu den Erstattungsregeln in courseplanner? |
| Absage oder Änderung durch dich | Was geschieht bei Ausfall, Ersatztermin oder wesentlichen Leistungsänderungen? Keine pauschale Befugnis, Leistung und Gegenleistung beliebig zu ändern. |
| Stempelkarten und Abos | Umfang, Nutzungsberechtigung, Laufzeit, Abrechnung, Verlängerung und Beendigung passend zum tatsächlichen Angebot. |
| Haftung und gesetzliche Rechte | Welche Regelungen sind für dein Angebot überhaupt zulässig? Gerade Haftungsklauseln fachlich prüfen lassen. |
| Kontakt und Beschwerden | Wie können Kunden dich erreichen und wie werden Anliegen bearbeitet? Prüfe zusätzlich einschlägige gesetzliche Informationspflichten. |
Stornierung, Widerruf und Kündigung: Was ist der Unterschied?
Stornierung ist hier die vertraglich angebotene Möglichkeit, eine einzelne Buchung abzusagen. Der gesetzliche Widerruf ist ein davon unabhängiges Verbraucherrecht, wenn seine Voraussetzungen vorliegen. Eine Kündigung beendet insbesondere ein laufendes Vertragsverhältnis wie ein Abo. Verwende diese Begriffe nicht austauschbar.
Bei Fernabsatzverträgen kann grundsätzlich ein Widerrufsrecht bestehen. § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB enthält eine Ausnahme für bestimmte Freizeitdienstleistungen mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum. Daraus folgt nicht, dass jeder Kurs, jede Karte oder jedes Abo automatisch vom Widerruf ausgeschlossen ist. Prüfe Art und Ausgestaltung deines Angebots; ein allgemeiner Satz „Kein Widerruf bei Kursen“ reicht nicht.
Prüfe Abos gesondert: Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist müssen rechtlich und technisch zusammenpassen. Bei einschlägigen online abschließbaren entgeltlichen Dauerschuldverhältnissen ist auch § 312k BGB zur Kündigungsschaltfläche zu beachten. Ein AGB-Absatz ersetzt einen erforderlichen Kündigungsweg nicht.
Die in courseplanner eingestellte Stornoerstattung und deine geschriebenen Regeln dürfen einander nicht widersprechen. Eine AGB-Datei ändert keine Erstattungsprozentsätze, Zahlungslogik oder Kündigungseinstellungen.
Welche Formulierungen sind besonders problematisch?
AGB sind nicht allein deshalb wirksam, weil jemand ein Häkchen setzt. Unklare oder unangemessen benachteiligende Klauseln können unwirksam sein. Überraschende Klauseln und individuelle Vereinbarungen haben eigene gesetzliche Regeln. Lass insbesondere Haftung, pauschale Ausfallentgelte, Laufzeiten und Änderungsrechte prüfen.
Verwende keinen pauschalen Ausschluss jeder Haftung und keinen pauschalen Verzicht auf gesetzliche Ansprüche. § 309 BGB begrenzt unter anderem Haftungsausschlüsse für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei grobem Verschulden. Auch eine Teilnahmebestätigung macht einen unzulässigen Ausschluss nicht wirksam.
Vermeide Formulierungen wie „Wir ändern Preise und Leistungen jederzeit“ oder „Zahlungen werden unter keinen Umständen erstattet“. Ob eine konkrete Regel zulässig ist, hängt von ihrer Ausgestaltung und dem Angebot ab. Ein Muster aus einer anderen Branche ist dafür keine verlässliche Antwort.
Verstecke keine Werbe-, Foto- oder Datenschutzeinwilligung in den Kurs-AGB. Die Bedingungen heben auch keine Plattformgrenzen auf: medizinische beziehungsweise krankheitsspezifische Angebote und das Abfragen von Gesundheitsdaten sind nach den Anbieterbedingungen ausgeschlossen.
Wie erstellst du eigene Kurs-AGB?
Beginne mit einer Beschreibung deines Angebots und des tatsächlichen Buchungsablaufs. Eine Vorlage kann eine Arbeitsgrundlage sein, wenn sie aktuell und für deinen Vertragstyp geeignet ist. Kopiere keine fremden AGB ungeprüft: Inhalt, Nutzungsrechte und Geschäftsmodell können nicht passen.
KI oder ein Generator kann beim Sortieren deiner Fragen helfen, ersetzt aber keine Prüfung von Verbraucherrecht, besonderen Unterrichtsangeboten und den technischen Abläufen. Bewahre einen klar bezeichneten Entwurf auf und veröffentliche keine offenen Platzhalter.
- Sammle alle Angebotsarten: einzelne Termine, Kursserien, Karten und Abos. Notiere Zielgruppe, Leistungsumfang und konkrete Vertragsabläufe.
- Vergleiche den Entwurf mit Kursbeschreibungen, Preisen, Stornoeinstellungen, Teilnahmevoraussetzungen und Abo-Einstellungen.
- Trenne allgemeine Regeln von Informationen, die direkt in das jeweilige Angebot gehören. Formuliere deutlich, für welche Angebotsart ein Abschnitt gilt.
- Lass rechtliche Unsicherheiten und besonders sensible Klauseln durch eine passend spezialisierte Kanzlei prüfen.
- Prüfe anschließend die Verständlichkeit. Können Kunden erkennen, was sie erhalten, was sie zahlen und welche Wege bei Problemen bestehen?
- Lege eine datierte Originalfassung fest und plane, wer Änderungen rechtlich, inhaltlich und technisch abgleicht.
Wie hinterlegst du die Kurs-AGB?
Bei der Einrichtung und später in den Anbietereinstellungen unter „Verträge und Datenschutz“ aktivierst du im optionalen Abschnitt „Eigene Kurs-AGB“ das Kontrollkästchen „Eigene Kurs-AGB verwenden“. Danach erscheinen die Dokumentfelder. Ohne eigene AGB lässt du das Kontrollkästchen leer.
Wähle vollständigen Text mit 100–60.000 Zeichen oder eine statische, unverschlüsselte PDF mit höchstens 512 KiB, ohne aktive Inhalte und eingebettete Anhänge. Bei einer vorhandenen PDF ist eine erneute Auswahl nur nötig, wenn du die Datei ersetzen möchtest.
Du kannst Überschriften, Fett- und Kursivschrift, Unterstreichungen, Aufzählungen, nummerierte Listen und Links verwenden. Die Zeichengrenze bezieht sich auf den sichtbaren Text. Prüfe die Formatierung in „Textvorschau“; nach dem Speichern bleibt sie auch in der veröffentlichten Textansicht erhalten.
courseplanner verwendet eine gemeinsame Originalfassung für deine Kurse, Karten und Abos. Die Fassung wird nicht automatisch übersetzt. Wenn für verschiedene Angebotsarten unterschiedliche Regeln nötig sind, müssen ihre Anwendungsbereiche im gemeinsamen Dokument klar sein. Ein gesonderter Sprachcode ist nicht erforderlich; eine Änderung der Oberflächensprache übersetzt deine Bedingungen nicht.
Prüfe den Inhalt und bestätige ausdrücklich die Veröffentlichung für zukünftige Abschlüsse. Die gemeinsame Schaltfläche „Speichern“ übernimmt diese Änderung zusammen mit den anderen erforderlichen Schritten. Das Aktivieren der Option oder das Ankreuzen des Kontrollkästchens allein veröffentlicht nichts.
Die Kurs-AGB erscheinen als eigener Eintrag unter den Rechtsdokumenten deines Anbieters. Die gemeinsame Übersicht verlinkt die verfügbaren Dokumente. Impressum, Datenschutz und die passenden Widerrufsinformationen bleiben eigenständige Informationen.
Was passiert nach einer Änderung oder Deaktivierung?
Eine geänderte Fassung wird für zukünftige relevante Abschlüsse veröffentlicht. Frühere Verträge behalten grundsätzlich die bei ihrem Abschluss vereinbarte Fassung; eine neue Datei ändert sie nicht automatisch rückwirkend. Auch laufende Abos lassen sich nicht allein durch das Hochladen neuer AGB umschreiben.
Bei unverändertem Inhalt ist keine erneute Veröffentlichung nötig. Änderungen am Text oder Format setzen die noch nicht abgesendete Veröffentlichungsbestätigung zurück. Prüfe anschließend die neue Fassung und bestätige sie erneut.
Wenn du eigene Kurs-AGB deaktivierst, wird diese Änderung erst durch erfolgreiches Speichern wirksam. Zukünftige Abschlüsse verwenden dann keine eigene Kurs-AGB-Fassung; bereits vereinbarte Fassungen bleiben für frühere Abschlüsse maßgeblich.
Bei einem Versionskonflikt kannst du den aktuellen Stand laden und mit deinem Entwurf vergleichen. Dein Entwurf bleibt erhalten. Bei einem Teilfehler prüfst du die angezeigten bereits erledigten Schritte und wiederholst den offenen Speicherschritt, statt vorschnell alles neu zu veröffentlichen.
Wo bekommst du Hilfe bei Inhalt und Formulierung?
Für individuelle Kurs-AGB ist eine Kanzlei mit Erfahrung in Vertragsrecht, AGB und Online-Verbraucherverträgen eine geeignete Anlaufstelle. Bei besonderen Kursformen, etwa beruflichen Schulungen oder online vermitteltem Unterricht, sollte sie auch die betreffende Branche beurteilen können.
Über die BRAK findest du das amtliche Anwaltsverzeichnis zur Prüfung der Zulassung und Hinweise zur Anwaltssuche. Das Verzeichnis bestätigt keine spezielle Erfahrung mit deinem Geschäftsmodell. Frage vor einer Beauftragung nach Leistungsumfang, Kosten, berücksichtigten Angebotsarten und dem Umgang mit späteren Gesetzesänderungen.
Nimm zur Beratung deine Angebotsbeschreibungen, Buchungsabläufe, Preis- und Erstattungseinstellungen, Abo-Regeln und vorhandenen Verträge mit. Bereinigte Beispiele reichen für die erste Einordnung häufig aus; versende nicht ungefragt Teilnehmerlisten.
courseplanner-Kundenservice hilft dir bei Bedienung, Formaten und technischen Problemen über den Kontaktlink am Ende der Seite. Er ersetzt keine anwaltliche Klauselprüfung. Ein erfolgreich hochgeladenes Dokument ist keine Bestätigung, dass alle enthaltenen Bedingungen wirksam sind.
Prüfliste vor dem Speichern
Prüfe nicht nur den Text, sondern auch die Angaben, die Kunden beim tatsächlichen Angebot sehen. Widersprüche zwischen diesen Stellen solltest du vor der Veröffentlichung auflösen.
- Vertragspartner und betroffene Angebotsarten sind klar bezeichnet.
- Leistung, Preise, Fristen und Teilnahmevoraussetzungen stimmen mit den Einstellungen überein.
- Stornierung, Widerruf und Kündigung sind unterschieden und für jede Angebotsart geprüft.
- Haftung, Laufzeiten, Verlängerungen und Änderungsrechte wurden bei Bedarf fachlich geprüft.
- Es gibt keine unklaren Platzhalter, versteckten Kosten oder eingebauten pauschalen Einwilligungen.
- Lesbarkeit, Inhalt und Datei stimmen. Du hast die Veröffentlichung bewusst bestätigt und den Erfolg kontrolliert.
Quellen und Stand
Recherche geprüft am 16. Oktober 2026. Die verlinkten gesetzlichen Vorschriften sind Ausgangspunkte, keine vollständige Prüfung aller Pflichten deines Unternehmens. Angebote außerhalb Deutschlands und besondere Vertragstypen können zusätzliche Anforderungen auslösen.