Für Anbieter / Verträge und Datenschutz
Widerrufsinformationen für deine Angebote bereitstellen
Widerrufsinformationen erklären, ob und wie Verbraucher ihren Vertrag widerrufen können. Du hinterlegst ein Dokument für deinen Anbieter. Darin ordnest du unterschiedliche Regeln eindeutig den betroffenen Kursen, Karten oder Abos zu.
Entwicklungsvorschau: lokal vorbereiteter Hilfeartikel, noch nicht veröffentlicht. Allgemeine Orientierung für Deutschland, keine individuelle Rechtsberatung.
Du verwaltest deinen Anbieter und kennst die rechtliche Identität deines Unternehmens sowie deine Angebote.
Was ist verpflichtend?
Die Informationen hängen vom jeweiligen Angebot ab. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, brauchen Kunden die passende Belehrung und das Muster-Widerrufsformular. Greift eine gesetzliche Ausnahme, etwa für bestimmte terminierte Freizeitangebote, ist stattdessen über das Nichtbestehen des Rechts zu informieren.
Für die Verbraucherangebote in courseplanner stellst du diese Informationen bereit, auch wenn du keine eigenen Kurs-AGB verwendest. Es gibt keinen frei wählbaren Schalter, mit dem du gesetzliche Rechte ausschließen kannst. Dieser Leitfaden ist allgemeine Orientierung für Deutschland und keine Einzelfallprüfung.
Prüfe die tatsächlichen Verträge
Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht. § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB enthält eine Ausnahme für bestimmte Freizeitdienstleistungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ein Termin allein genügt nicht; auch die Art der Leistung muss unter die Ausnahme fallen.
Ordne Karten und Abos anhand des beim Kauf geschlossenen Vertrags ein. Die spätere Buchung einzelner Termine schließt das Widerrufsrecht des Karten- oder Abovertrags nicht automatisch aus. Lass unklare oder gemischte Angebotsmodelle fachlich prüfen.
- Erfasse die Verträge, die Kunden tatsächlich abschließen: einzelne Kurse, Karten und Abos.
- Prüfe für jede Angebotsart, ob ein Widerrufsrecht besteht oder welche konkrete gesetzliche Ausnahme greift.
- Verwende klare Angebotsbezeichnungen, damit Kunden ihren Vertrag im Dokument zuordnen können.
Ein Dokument mit klar abgegrenzten Abschnitten
courseplanner verwendet eine gemeinsame Widerrufsinformation pro Anbieter. Separate Dateien je Buchungsoption werden nicht zugeordnet. Bei verschiedenen Regeln gliederst du das Dokument nach klar benannten Angebotsarten.
Erkläre bei jedem Abschnitt, für welche Verträge er gilt. Enthält dein Angebot sowohl Verträge mit Widerrufsrecht als auch gesetzlich ausgenommene Leistungen, darf der Ausnahmehinweis nicht pauschal für alle gelten. Neue Angebotsarten können eine Überarbeitung des gemeinsamen Dokuments erfordern.
Belehrung, Formular oder Ausnahmehinweis
Für Verträge mit Widerrufsrecht erläutere insbesondere Frist und Fristbeginn, Verfahren, Empfänger und Folgen des Widerrufs. Ergänze das gesetzliche Muster-Widerrufsformular im selben Dokument. Ein korrekt angepasstes gesetzliches Belehrungsmuster ist eine mögliche Grundlage; seine Gestaltungshinweise müssen zu deinem Vertrag passen.
Bei einer zutreffenden gesetzlichen Ausnahme benenne den betroffenen Angebotsbereich und informiere verständlich, dass kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Verwende keinen pauschalen Verzicht und keine erfundene Ausnahme.
Wenn Dienstleistungen schon vor Ende der Widerrufsfrist beginnen sollen, können zusätzliche Informations- und ausdrückliche Erklärungsanforderungen gelten. Ein Satz im hochgeladenen Dokument oder eine allgemeine AGB-Zustimmung ersetzt solche Erklärungen nicht.
Als Text oder PDF hinterlegen
Öffne bei der Einrichtung oder in den Anbietereinstellungen „Verträge und Datenschutz“ und den Bereich „Widerrufsinformationen“. Wähle vollständigen Text mit 100–60.000 Zeichen oder eine statische, unverschlüsselte PDF bis 512 KiB ohne aktive Inhalte und eingebettete Anhänge. Eine Datei mit Belehrung und Formular reicht; das Feld ist kein Formular zum Absenden eines Kundenwiderrufs.
Du kannst Überschriften, Fett- und Kursivschrift, Unterstreichungen, Aufzählungen, nummerierte Listen und Links verwenden. Die Zeichengrenze bezieht sich auf den sichtbaren Text. Prüfe die Formatierung in „Textvorschau“; nach dem Speichern bleibt sie auch in der veröffentlichten Textansicht erhalten.
Prüfe alle Abschnitte, bestätige die Veröffentlichung und wähle die gemeinsame Schaltfläche „Speichern“. Bei unverändertem Inhalt bleibt die bestehende Fassung erhalten. Du kannst eine vorhandene PDF behalten, solange du sie nicht ersetzen möchtest.
Die veröffentlichte Fassung ist auf der Rechtsseite deines Anbieters im Bereich „Rechtsdokumente“ verfügbar. Text erscheint direkt, PDFs als Download. Dein Inhalt wird nicht automatisch übersetzt und kann nach Veröffentlichung bereits vor der Profilfreischaltung öffentlich lesbar sein.
Dokument und tatsächlicher Ablauf müssen zusammenpassen
Widerrufsinformationen müssen Kunden vor ihrer verbindlichen Vertragserklärung klar zugänglich sein. Die erforderlichen Vertragsinformationen müssen außerdem grundsätzlich auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden, soweit dies nicht schon vorher geschehen ist. Eine später veränderbare Webseite allein ersetzt diese Übermittlung nicht.
Eine erforderliche elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB umfasst einen eigenen Ablauf mit Bestätigung und Eingangsbestätigung. Das hier hinterlegte Dokument allein richtet diesen Ablauf nicht ein. Prüfe vor dem Verkaufsstart auch die dazugehörigen Informations-, Übermittlungs- und Funktionspflichten.
Stornierung einer einzelnen Buchung, gesetzlicher Widerruf und Kündigung eines laufenden Abos sind unterschiedliche Vorgänge. Deine Widerrufsinformationen ändern keine Stornoprozentsätze, Erstattungslogik oder Kündigungseinstellungen.
Änderungen, Fehler und Hilfe
Überarbeite die Informationen, wenn sich Angebotsarten, Kontaktwege oder relevante Regeln ändern. Kontrolliere zuerst, welche bereits geschlossenen Verträge betroffen sind; das Ersetzen der öffentlichen Fassung ändert bestehende Rechte nicht rückwirkend.
Bei einem Versionskonflikt vergleiche den aktuellen Stand mit deinem Entwurf und bestätige erneut. Bei einem Teilfehler beachte die bereits gespeicherten Schritte und wiederhole die offenen Schritte. Prüfe nach erfolgreichem Speichern den öffentlichen Text oder Download.
Der courseplanner-Kundenservice unterstützt bei Bedienung und Dateien. Für die Einordnung deiner Angebote und einen geeigneten Belehrungstext hole qualifizierten rechtlichen Rat ein. Technische Validierung ist keine rechtliche Prüfung.
Quellen und Stand
Rechtliche Orientierung geprüft am 20. Oktober 2026. Die Quellen betreffen Deutschland. Andere Länder und besondere Vertragstypen benötigen eine eigene Prüfung.